Bei Vorruhestand nach dem Altersteilzeitgesetz vom 23. Juli 1996 und dem Tarifvertrag zur Reglung der Altersteilzeit (TV ATZ) vom 5. Mai 1998 wird schon seit fast 20 Jahren der gesamte Nettolohn faktisch nicht berechnet, sondern in einer Tabelle abgelesen, die letztmals im Jahr 2007 aktualisiert wurde. Dass, wie im TV ATZ vorgesehen, nur der Aufstockungsbetrag berechnet wird und dann dem errechneten Netto für die halbe Arbeitszeit zugeschlagen wird, ist eine Fehlannahme.

Dienstag, 27. September 2016

Was heißt „aufstocken“?

Nach § 5 TV ATZ ist das zustehenden Nettogehalt aufzustocken.
Aber was bedeutet „aufstocken“?

Laut Duden:

  • (um ein oder mehrere Stockwerke) erhöhen
  • um eine bestimmte größere Menge, Anzahl o. Ä. vermehren, erweitern
Die Synonyme sind:
  • erhöhen, erweitern, vergrößern
  • anheben, aufbessern, aufhelfen, steigern, vergrößern, vermehren; (schweizerisch) äufnen; (gehoben) mehren; (bildungssprachlich) augmentieren
Also in Bezug auf ein Einkommen wird ein vorhandener Betrag um eine bestimmte Summe erhöht.

So steht es auch im TV ATZ. Das dem Arbeitnehmer zustehende Gehalt (Halbtagsnetto) soll auf einen genau beschriebenen Wert erhöht werden.

Aber was wird gemacht?
Laut Gehaltsnachweis und Meldungen an Sozialkassen und Finanzamt ist das so, wie verlangt.
Aber rechentechnisch, wie hier nachgewiesen, wird dem Beschäftigten ein Betrag zugewiesen, der sich nach einen festen pauschalen Tabellenwert richtet.
Damit hat diese Verfahrensweise nichts mit „aufstocken“ zu tun.

Andrea Süßenguth

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