Ich bin beim Landkreis Harz angestellt und damit im öffentlichen Dienst tätig. Seit dem 31.12.2009 habe ich vertraglich Altersteilzeit vereinbart.
Die Freizeitphase hat am 2. Juli 2015 begonnen und endet am 31. August 2018.
Da
in der Altersteilzeit die Arbeitszeit die Hälfte der bisherigen
beträgt, erhalte ich auch nur 50 % von meinem Bruttolohn. Dieser sollte aber laut § 5 TV ATZ auf 83 % des Nettobetrages des bisherigen Arbeitsentgelts (Mindestnettobetrag) aufgestockt werden.
Auf
der monatlichen Verdienstabrechnung werden, wie bei jedem Arbeitnehmer,
die Bezüge und Abzüge für den halben Lohn ordentlich aufgelistet. Nur
der Altersteilzeit-Aufschlag erscheint einfach nur als Betrag. Wie er
errechnet wird ist nicht ersichtlich.
Zum 1. April 2016 habe ich
die Krankenkasse gewechselt, weil meine bisherige den Zusatzbeitrag auf
1,4 % erhöht hatte. Die neue Krankenkasse habe ich hauptsächlich nach
der Höhe des Beitrages ausgewählt. Bei der Neuen bezahle ich nur 0,3 %
zusätzlich. Bei meinem Verdienst sollte das ca. 25,00 € ausmachen.
Als
ich dann die entsprechende Verdienstbescheinigung erhielt, musste ich
feststellen, dass die Krankenkasse zwar 24,87 € weniger gekostet hat,
aber mein gesetzliches Netto sich nicht um einen Cent verändert hat.
Dafür hat sich der Altersteilzeit-Aufschlag genau um diesen Betrag
verringert.
Weiterhin hatte ich festgestellt, dass der volle
Krankenkassenbeitrag abgeführt wird, obwohl ich nur den ermäßigten
zahlen müsste. Nach einer Rückfrage bei der Lohnbuchhaltung erfolgte
auch umgehend eine rückwirkende Korrektur. Allerdings kommt auch hier
die verminderte Beitragszahlung nicht meinem Nettoentgelt zugute.
Wie kann das sein?
Daraufhin habe ich mich schlau gemacht, wie denn mein Gehalt berechnet wird und bin auf meiner Meinung unglaubliches gestoßen.
Schaut Euch bitte zuerst die Seiten (Auswahl oben) an.
Andrea
Vorruheständlern nach dem Altersteilzeitgesetz wird Ihr gerechter Lohn vorenthalten
Bei Vorruhestand nach dem Altersteilzeitgesetz vom 23. Juli 1996 und dem Tarifvertrag zur Reglung der Altersteilzeit (TV ATZ) vom 5. Mai 1998 wird schon seit fast 20 Jahren der gesamte Nettolohn faktisch nicht berechnet, sondern in einer Tabelle abgelesen, die letztmals im Jahr 2007 aktualisiert wurde. Dass, wie im TV ATZ vorgesehen, nur der Aufstockungsbetrag berechnet wird und dann dem errechneten Netto für die halbe Arbeitszeit zugeschlagen wird, ist eine Fehlannahme.
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