Trotzdem werde ich dagegen angehen, denn alle Anderen vor mir haben einen entscheidenden Fehler gemacht: Sie haben nicht erkannt, dass hier nicht der Aufstockungsbetrag falsch oder ungerecht berechnet wird, sondern das gesamte ausgezahlte Netto nur durch einen festen Tabellenwert bestimmt wird und damit gegen geltendes Recht verstößt.
Schon am 14.09.2016 habe ich die Redaktion von „WISO“ (ZDF) per Mail darauf aufmerksam gemacht, aber bis heute keine Reaktion darauf bekommen.
Es mag ja vielleicht sein, dass ein relativ komplizierter Sachverhalt, an ein Postfach, wo massenweise neue Mails eingehen (wiso@zdf.de), keine Chance hat, für "voll genommen" zu werden.
Am 22.09.2016 habe ich meinen Arbeitgeber folgendes Schreiben übergeben:
„Sehr geehrte Frau ….,
ich habe festgestellt, dass ich meinen nach § 611 BGB und TV ATZ § 4 Abs.1 zustehenden Lohn nicht erhalte, obwohl das in meiner Verdienstabrechnung so dargestellt wird. Stattdessen erhalte ich einen Betrag, den ein pauschaler Tabellenwert bestimmt.
Richtig wäre die Auszahlung meines persönlichen Nettolohnes zuzüglich des Aufstockungsbetrages. Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.
Ich erwarte daher, dass ab sofort der mir zustehenden Lohn auch ausgezahlt wird und eine rückwirkende Lohnkorrektur erfolgt.
Weiterhin wurde dem Finanzamt ein Lohn und ein steuerfreier Aufstockungsbetrag gemeldet, den ich nicht erhalten habe. Erhalten habe ich aber nur einen schon pauschal versteuerten Tabellenbetrag. Das führt dazu, dass meine Einkommenssteuer zu hoch berechnet wird.
Bitte sorgen Sie auch hier für eine entsprechende Richtigstellung beim Finanzamt.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Süßenguth
Anlage:
- Nachweis der falschen Berechnung“
Heute habe ich dem Finanzamt folgendes gefaxt:
„Antrag auf Aufschub der Bearbeitung der Einkommenssteuererklärung 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
zurzeit befindet sich unsere Einkommenssteuererklärung 2015 bei Ihnen in Bearbeitung.
Leider habe ich jetzt festgestellt, dass die Ihnen gemeldeten Beträge für meinen Bruttoverdienst und des Altersteilzeitzuschlages nicht die sind, die ich erhalten habe.
Ich habe dieses bei meinem Arbeitgeber angezeigt und ihn aufgefordert, dieses richtigzustellen (siehe Anlage).
Damit nicht erst ein falscher Einkommenssteuerbescheid erstellt wird, gegen den ich dann Einspruch erheben muss, bitte ich Sie, die Bearbeitung so lange ruhen zu lassen, bis eine Klärung erfolgt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Süßenguth
Anlage:
- Schreiben an Landkreis Harz“
Jetzt heißt es erst mal abwarten.
Andrea Süßenguth
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